Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Königshäuser FEWO Agentur

Stand: 01.01.2025

 

Königshäuser FEWO Agentur, Bahnhofsplatz 3, 87534 Oberstaufen

– nachstehend „Agentur“ genannt –

 

 

1.     Geltungsbereich

1.1   Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Vermittlung Ferienwohnungen, Ferienhäusern und Chalets (im folgenden Unterkunft genannt), zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Agentur.

 

1.2   Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen der Agentur und dem Gast individuell vereinbart wurden.

 

 

2.     Zustandekommen des Vertrages

 

Die Agentur handelt ausschließlich im Namen und auf Rechnung der jeweiligen Eigentümer und tritt lediglich als Vermittlerin auf. Vertragsverhältnisse kommen ausschließlich zwischen dem Eigentümer, vertreten durch die Agentur, und dem Kunden zustande. Die Agentur übernimmt keine Haftung für Leistungen oder Pflichten, die außerhalb ihres Vermittlungsauftrags liegen .

 

2.1   Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, indem der Gast einen Antrag abgibt (Buchung der Unterkunft), der durch die Agentur angenommen wird. Die Annahme erfolgt durch eine Bestätigung der Buchung durch die Agentur. Die Bestätigung der Zimmerbuchung erfolgt in Textform.

 

2.2   Erfolgt die Buchung der Unterkunft durch einen Dritten für den Gast, haftet der Dritte der Agentur gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern der Agentur eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

 

2.3   Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Unterkunft sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur.

 

 

3.     Preise und Leistungen

 

3.1 Die Agentur ist verpflichtet, die vom Gast gebuchte Unterkunft nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu vermitteln und die vertraglich, im Rahmen der Buchung vereinbarten Leistungen zu koordinieren.

 

3.2   Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Agentur zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen der Agentur gegenüber Dritten.

 

3.3   Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben, ausschließlich der lokalen Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.

Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet

 

3.4   Die Preise können von der Agentur angepasst werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Vermittlers oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und die Agentur dem zustimmt.

 

3.5 Rechnungen der Agentur sind, wenn nicht anders angegeben, sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar.

 

                 Der Verzug setzt ein, wenn der Gast nicht innerhalb von 3 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Gast, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist.
Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 9% über dem Basiszinssatz. Der Agentur bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann die Agentur eine Mahngebühr von 6€ EUR erheben.

 

3.6   Die Agentur ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Die Vorauszahlung darf maximal 50% des vereinbarten Preises betragen, es sein denn, die Agentur weist höhere Vorabaufwendungen nach. Die Agentur ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.

 

3.7   Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderung gegenüber einer Forderung des jeweiligen Eigentümers, vertreten durch die Agentur aufrechnen oder mindern.

 

 

4.     Nicht in Anspruch genommenen Leistungen, Stornierung, Rücktritt des Gastes, Widerrufsrecht

 

4.1 Die Agentur räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen:

 

        –       Im Falle des Rücktritts des Gastes von der Buchung hat die Agentur Anspruch auf angemessene Entschädigung.

 

        –       Die Agentur hat die Wahl, gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen. Die Rücktrittspauschale beträgt 100% des vertraglich vereinbarten Übernachtungspreises. Sie bemisst sich ausschließlich nach dem vereinbarten Übernachtungspreis (ohne Nebenkosten wie Endreinigung, Bettwäsche, Kurtaxe etc.) Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der Agentur kein Schaden oder der entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale ist.

 

        –       Sofern die Entschädigung konkret berechnet wird, beträgt die Höhe der Entschädigung max. die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für zu erbringende Leistung unter Berücksichtigung des Zeitraumes zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, unter Abzug des Wertes der ersparten Aufwendungen sowie dessen, was durch anderweitige Vermietung eingespart wird.

 

4.2   Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen ohne dies der Agentur rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.

 

4.3   Der Anspruch der Agentur auf Entschädigung entfällt, sofern die Agentur dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt hat, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang bei der Agentur. Der Gast muss den Rücktritt in Textform erklären.

 

4.4   Dem Gast steht kein Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 1 BGB zu. Nach § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Beherbergung zu anderen als Wohnzwecken, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Da es sich bei dem zwischen dem Gast und der Agentur, in Vertretung für die Eigentümer, geschlossenen Vertrages um einen solchen Beherbergungsvertrag handelt, ist ein Widerruf ausgeschlossen.

 

 

5.     Rücktritt der Agentur

 

5.1 Sofern dem Gast im Beherbergungsvertrag ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer 4.3 eingeräumt wurde, ist die Agentur ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage der Agentur die Buchung nicht endgültig bestätigt.

 

5.2   Wird eine gemäß Ziffer 3.6 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist die Agentur gleichfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 

5.3   Ein Rücktrittsrecht der Agentur aus wichtigem Grund vom Vertrag bleibt davon unberührt. In diesen Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
Ein Rücktrittsrecht aus wichtigem Grund  besteht insbesondere falls

 

        –       höhere Gewalt oder andere von der Agentur nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

 

        –       Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;

 

        –       die Agentur begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Agentur in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Agentur zuzurechnen ist;

 

        –       eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer 2.3 vorliegt;

 

        –       ein Fall der Ziffer 6.3 vorliegt;

 

        –       die Agentur von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen die Agentur nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche der Agentur gefährdet erscheinen;

  

        –       der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine Vermögensauskunft nach § 807 Zivilprozessordnung erteilt, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;

 

        –       ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.

 

5.4 Die Agentur hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Textform in Kenntnis zu setzen.

 

6. An- und Abreise

 

6.1   Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, die Agentur hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer in Textform bestätigt. 

 

6.2   Die gebuchte Unterkunft steht dem Gast ab 16 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

 

6.3   Die gebuchte Unterkunft ist vom Gast bis spätestens 20 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat die Agentur das Recht, die Unterkunft nach 20 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Der Agentur steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.

 

6.4   Am vereinbarten Abreisetag ist die Unterkunft der Agentur spätestens bis 10:00 Uhr geräumt und in besenreinem Zustand zur Verfügung zu stellen.

Erfolgt die Räumung nicht fristgerecht, ist die Agentur berechtigt, für die darüber hinausgehende Nutzung der Unterkunft ein zusätzliches Entgelt wie folgt in Rechnung zu stellen:

·       bis 12:00 Uhr: 50 % des Tageszimmerpreises

·       ab 12:00 Uhr: 90 % des Tageszimmerpreises

Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt der Agentur vorbehalten. Dem Gast bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass der Agentur kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

 

 

7.     Schlussbestimmungen

 

7.1   Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

7.2   Die Agentur ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

8.     Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Bestandteil der AGB geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt nach den gesetzlichen Vorschriften.